Mitversichert in der Yachthaftpflichtversicherung sind u.a.:
◦die pers. gesetzliche Haftpflicht des Skippers und sonstiger, zur Bedienung des Fahrzeuges berechtigter Personen
◦Besitz und Verwendung von Beibooten mit bis zu 60 PS
◦die gesetzl. Haftpflicht aus dem Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern.
◦die pers. gesetzliche Haftpflicht des Wasserskiläufers, wenn und solange er sich im Schlepp des Fahrzeuges befindet (subsidiär).
◦die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die sich bei der Beteiligung an Segelregatten oder bei den damit im Zusammenhang stehenden Überführungsfahrten ereignen.
◦die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen, sofern diese von einem in Not befindlichen Boot aufgefordert werden, Hilfe zu leisten, und durch diese entsprechende Hilfsmaßnahme – z.B. eine Leinenverbindung – eine Beschädigung am havarierten Boot erfolgt
◦die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und die der mitversicherten Personen aus dem Führen oder Bedienen von fremden Wasserfahrzeugen und/oder dessen Ausstattung, Inventar und Zubehör (subsidiär)
◦Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander wegen Personenschäden, bei denen es sich nicht um Arbeitsunfälle in dem Betrieb des Versicherungsnehmers handelt, und Sachschäden
◦die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Einstellräumen und Steganlagen (bis 200.000 €), die zu privaten Zwecken zur Unterbringung bzw. Aufbewahrung des Bootes / der Yacht angemietet wurden
◦die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind
◦die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).
•Aus dem Verischerungsumfang der Vollkaskoversicherung
◦echte All-Gefahrendeckung
◦Bei Teilschäden: "Neu für Alt" (ohne Abzüge)
◦nicht benannte persönliche Effekte und nicht fest eingebaute Ausrüstung und Zubehör bis zu 2% der Festen Taxe je Schadensfall
◦Aufwendungen für Bergung, Bergungsversuche und ggf. Entsorgung bis zu 200.000 € (zusätzlich zur Versicherungssumme)
◦Aufwendungen des Versicherungsnehmers zur Abwendung und Minderung eines Schadens bis zu einer Höhe von 50% der Versicherungssumme
◦Nach Grundberührung Inspektionskosten der Yacht ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung
◦Im Ausland die Organisation und Kostenübernahme eines Ersatzskippers bei unvorhergesehener Krankheit des Skippers (bis zu 1.100 €) zum Ausgangs- oder Zielhafen
◦Bei Totalverlust: vereinbarte Versicherungssumme abzgl. Restwert
◦Folgeschäden an Yacht und Boot durch Regen, Schnee, Hitze, Oxydation, Nagetiere, Abnutzung, Konstruktions-, Fabriaktions-, Materialfehler, ...
•Insassenunfallversicherung
◦Geltungsbereich Weltweit für die versicherte Yacht und deren Beibooten, sowie auf vom Versicherungsnehmer gecharterten Yachten
◦Versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer (Eigner), Schiffsführer, Crewmitglieder, Besucher und Gäste, ...
◦Doppelte Invaliditätsleistung ab 90% Invalidität
◦Ersatz von bis zu 3.000 € für Seenotrettungs-, Such und Bergungskosten
◦Ersatz von Arzthonoraren, sonsitgen Operationskosten, Krankenhausaufenthalten, sowie Zahnersatzkosten für kosmetische Operationen bis zu einer Höhe von 3.000 €
Optional ...
•Mitversicherung des Charterrisikos (gewerblicher Nutzung)
•Mitversicherung des Charterausfalls bei gewerbl. Nutzung
•Erweiterte Maschinendeckung (Umfasst unvorhergesehene Schände durch Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Versagen von Mess-, Regel-, oder Sicherheitseinrichtungen, Zerreißen infolge von Fliehkraft, Überdruck, Unterdruck, Frost und Eisgang)
•Erweiterte Maschinendeckung für neue Yachten/Motoren für die ersten 36 Monte kostenlos beantragbar
•Mitversicherung von Beschlagnahme, Krieg und Streik